Barckhaus Blog - 01.11.2024

Aktive ETF, wie jetzt?

 

Seit mehreren Jahren werden Privatanlegern passiv gemanagte Fonds als „ETF“ angeboten. Diese Bezeichnung ist mittlerweile allgemein verbreitet, auch wenn sie in gewisser Weise unglücklich ist. Schließlich trifft sie nicht den Kern dieses Anlageinstruments. Denn „ETF“ steht für „Exchange Traded Fund“, das für einen an einer Börse gehandelten Fonds. Doch die Börsennotierung ist nicht das entscheidende Charakteristikum dieser Fonds. Wesentlich war zumindest bislang, dass ETFs passiv gemanagt wurden und einen Index nachbilden. Ihr Verwaltungsaufwand ist deshalb vergleichsweise gering. Das drückt sich in deutlich geringeren Verwaltungsgebühren im Vergleich zu aktiv verwalteten Fonds aus. Warum man sich dennoch für die Bezeichnung ETF entschieden hat und diese Fonds nicht als „passive Fonds“ bezeichnet, könnte marketing-strategische Gründe haben. Schließlich mag sich ein Produkt, das als „passiv“ bezeichnet wird, weniger gut vermarkten lassen als ein solches mit einer prägnanten Abkürzung wie „ETF“. In Anbetracht dieser Situation findet man auch in der überwiegenden Zahl der Definitionen des „ETF“ eine Beschreibung, die diesen als einen passiv gemanagten, einen Index nachbildenden Fonds beschreibt. Das gilt sowohl für Marketingunterlagen wie auch für sachliche Informationen, wie z. B. die im Kreditgewerbe einheitlich verwendeten Basisinformationen für Vermögensanlagen in Wertpapieren / Investmentfonds.

 

Doch das stimmt mittlerweile nicht mehr. Der Autor rieb sich kürzlich erstaunt die Augen, als auf einer Marketingveranstaltung von „aktiven ETFs“ die Rede war.

 

Sehen Sie zum weiteren Text das BARCKHAUS UPDATE Bankrecht November 2024.

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Partner:

 

Jochen Eichhorn

Rechtsanwalt

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