Barckhaus Blog - 03.05.2023

Barckhaus-Partner Dr. Jochen Eichhorn zu dem Entwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Das Gesetz soll die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts erhöhen. Hierzu werden in insgesamt 29 verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aus dem Bereich der Finanzmarkt-, Gesellschaftsrechts- und Steuerregulierung Änderungen vorgenommen.


Hinzuweisen ist insbesondere auf folgende Aspekte (wobei die steuerlichen Aspekte hier nicht berücksichtigt sind):

  • Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte, insbesondere durch die Einführung der elektronischen Aktie und von (antizipierten europäischen MiCA) Vorgaben zum Schutz des von Kryptoverwahrern verwahrten Kundenvermögens. Elektronische Namensaktien sollen künftig sowohl als Zentralregister- als auch als Kryptowertpapiere begeben werden können, Inhaberaktien lediglich als Zentralregisterwertpapiere
  • Erleichterung von Börsengängen, durch Senkung der Mindestmarktkapitalisierung und Einführung von Börsenmantelaktiengesellschaften, sowie von Eigenkapitalbeschaffung, z.B. durch die Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien und Erleichterungen für Kapitalerhöhungen
  • Erleichterungen bei Ad-hoc-Meldungen durch Abschaffung der Vorab-Mitteilungspflicht an die BaFin
  • Einführung einer begrenzten Ausnahme von der AGB-Kontrolle für Verträge zwischen erlaubnispflichtigen Finanzunternehmen, um die Orientierung der Verträge an internationalen Standards zu erleichtern
  • Änderung der Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen, auch im Hinblick auf Grundstücke, die von offenen Immobilienfonds gehalten werden
  • Erleichterungen für die Kommunikation mit Behörden, z.B. durch Einführung der Möglichkeit, mit der BaFin auch (teilweise) auf Englisch und elektronisch kommunizieren zu können 


Am 28. April 2023 hat hierzu eine mündliche Anhörung stattgefunden und bis zum 10. Mai 2023 besteht die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen.

 

Weitere Einzelheiten lassen sich dem Eckpunktepapier des BMF entnehmen.

 

Kontaktieren Sie uns, insbesondere wenn Sie Unterstützung zu bankaufsichtsrechtlichen Themen benötigen.

 


Team

PARTNER: 

 

 

 

Dr. Jochen Eichhorn
Rechtsanwalt