Am gestrigen 13. Februar 2024 kam eine erfreuliche Nachricht aus der Pariser Residenz der ESMA (siehe oben). ESMA veröffentlichte ein Public Statement zur De-Priorisierung aufsichtlicher Maßnahmen in Bezug auf die Pflicht zur Veröffentlichung von RTS 28- Berichten. Der Grund dafür ist, dass man sich auf eine Überarbeitung der MiFID II/MiFIR geeinigt hat. Folglich kann man davon auszugehen, dass die Best Execution-bezogene Veröffentlichungspflicht von Wertpapierfirmen bzgl. Berichten über die fünf bevorzugten Ausführungsplätze für Kundenaufträge sowie über die erreichte Ausführungsqualität (sog. RTS 28-Berichte gemäß Art. 27 Abs. 6 MiFID II) bald bis auf weiteres entfallen wird. Das Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung der MiFID II/MiFIR ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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