Barckhaus Blog - 14.02.2024

Erfreuliches von der ESMA aus Paris

Am gestrigen 13. Februar 2024 kam eine erfreuliche Nachricht aus der Pariser Residenz der ESMA (siehe oben). ESMA veröffentlichte ein Public Statement zur De-Priorisierung aufsichtlicher Maßnahmen in Bezug auf die Pflicht zur Veröffentlichung von RTS 28- Berichten. Der Grund dafür ist, dass man sich auf eine Überarbeitung der MiFID II/MiFIR geeinigt hat. Folglich kann man davon auszugehen, dass die Best Execution-bezogene Veröffentlichungspflicht von Wertpapierfirmen bzgl. Berichten über die fünf bevorzugten Ausführungsplätze für Kundenaufträge sowie über die erreichte Ausführungsqualität (sog. RTS 28-Berichte gemäß Art. 27 Abs. 6 MiFID II) bald bis auf weiteres entfallen wird. Das Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung der MiFID II/MiFIR ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

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Jochen Eichhorn

Rechtsanwalt